Am 30.9.2010 hat Nationalrat Jean-François Steiert mit 42 Mitunterzeichnern eine Motion eingereicht:

Motion Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen als Pilotvorhaben

Ich bitte den Bundesrat, nach dem Vorbild des deutschen EnLAG dem Parlament einen Vorschlag für konkrete Pilotvorhaben des Einsatzes von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene (220/380kV) vorzulegen.

Begründung

Am 26. August 2009 trat das deutsche Energieleitungsausbaugesetz EnLAG (beschlossen vom Bundestag am 21. August 2009) in Kraft. Darin werden vier Neubauleitungsstrecken der Spannungsebene 380kV als Pilotvorhaben bezeichnet, "um den Einsatz von Erdkabeln (…) zu testen" (Par. 2 Abs. 1 EnLAG). Diese Leitungsabschnitte tangieren Wohngebiete sowie in einem Fall einen Naturpark (Thüringer Wald). Die Übertragungsleitungsbetreiber werden verpflichtet, die Mehrkosten für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Erdkabeln zu ermitteln und die so ermittelten Gesamtkosten für Erdkabel anteilig auf alle Übertragungsnetzbetreiber umzulegen. Auch in den Niederlanden ist unsere Wissens ist ein Pilotvorhaben zur Verkabelung einer Höchstspannungsleitung in Vorbereitung.

Auch in der Schweiz wird seit einiger Zeit an vielen Orten die Verkabelung von Höchstspannungsleitungen gefordert. So für die Gürbetalleitung der BKW, die Leitung Chamoson-Chippis-Mörel und Mörel-Ulrichen, der Alpiq, die Reusstallinie der AXPO (Niederwil-Bremgarten-Obfelden), die Leitung Galmiz-Yverdon der Alpiq und andere. Um die Frage der Vor- und Nachteile von Verkabelungen zu testen, sind Pilotvorhaben im Sinne des EnLAG auch in der Schweiz sinnvoll und nötig. Erst sie ermöglichen für die weiteren Leitungsvorhaben der Swissgrid eine klare Beurteilung.

 

Es ist daher zweckmässig, dass der Bundesrat analog zum EnLAG einige Leitungsabschnitte aus dem strategischen Netz auswählt, um die Verkabelung und Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen als konkrete Pilotvorhaben zu testen. Dabei stehen Leitungsvorhaben wie die oben erwähnten Beispiele im Vordergrund, die entweder geschätzte Landschaften oder wertvolle Ortsbilder tangieren oder von der lokalen Bevölkerung und Behörden als Freileitung vehement abgelehnt werden. In der Beantwortung der Interpellation 09.4058 verweist der Bundesrat auf das Beurteilungsschema Kabel-Freileitung des Bundesamtes für Energie. Dieses Beurteilungsschema schwebt aber so lange in der Luft, als nicht die Fakten auf eigenen Verkabelungserfahrungen beruhen. Zur Konfliktlösung drängen sich daher Pilotprojekte auf, so wie das in einzelnen Ländern nun offenbar auch verfolgt wird.

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Link zum deutschen Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG) PDF

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